Informationen zur Gebührenbremse

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INFORMATIONEN ZUR GEBÜHRENBREMSE

Veröffentlicht am: 08.08.2024

Was ist die Gebührenbremse und wie erfolgt die Auszahlung?

Ende 2023 hat die Bundesregierung beschlossen, einen einmaligen Zuschuss zur Senkung der Gebühren an die Bundesländer zu gewähren. Insgesamt wurden 150 Mio. Euro auf alle österreichischen Gemeinden verteilt. Auf die Gemeinde Fernitz-Mellach entfällt ein Betrag von rund € 82.082,-. Der Gemeinderat hat am 13. Juni 2024 beschlossen, diesen Zuschuss für den Gebührenbereich „Abfallbeseitigung“ zu verwenden, da eine gerechte Verteilung über die Grundgebühr auf alle Haushalte bzw. Objekte, die eine Grundgebühr entrichten, sichergestellt ist.

Wie hoch ist die Gutschrift?

Die Gutschrift beläuft sich auf € 35,38 pro gemeldetem Haushalt bzw. Objekt, welcher/welches zum Stichtag 1. Juli 2024 eine Grundgebühr für die Abfallbeseitigung zu entrichten hat.

Wann erfolgt die Gutschrift?

Die Berücksichtigung erfolgt im 3. Quartal 2024 (= Fälligkeit 15. August).

Bei Gebührenschuldner*innen mit erteiltem SEPA-Lastschriftmandat vermindert sich der Einzug automatisch um die Gutschrift. Vermieter*innen und Hausverwaltungen sind verpflichtet die erhaltene Förderung nach den Vorgaben des Landes Steiermark an ihre Mieter*innen/Wohnungseigentümer*innen weiterzugeben.