HEIZKOSTENZUSCHUSS DES LANDES STEIERMARK - HEIZPERIODE 2024/2025

Veröffentlicht am: 07.10.2024

Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 07. Oktober 2024 und 28. Februar 2025 in Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Pro Haushalt kann EIN Ansuchen auf Heizkostenzuschuss gestellt werden. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2024/2025 gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der/die Antragsteller:in zumindest seit 1. September 2024 den Hauptwohnsitz in der Steiermark hat.
Das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“ Personen) darf die festgelegte Einkommensobergrenzen nicht übersteigen.

Es gelten folgende Richtwerte:
- für Ein-Personen Haushalte € 1.572,00
- für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.358,00
- für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 472,00
- Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben jene Personen, die eine „Wohnunterstützung“ beziehen.

Für Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss steht Ihnen das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der Tel. Nummer 0316/877-2325 zur Verfügung.

Für Personen ohne Online-Zugang stehen wie beim Heizkostenzuschuss des Landes die Servicestellen der Gemeinde- und Stadtämter zur Verfügung, um im Bedarfsfall bei der Abwicklung des Antrages zu unterstützen.


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