E-GOVERNMENT - STEUERN U. ABGABEN

Einzugsermächtigung

Nächtigungsabgabenerklärung

Raten-/ Stundungszahlung

 

--- Für schriftlich eingelangte Anträge muss eine Eingabegebühr (Bundesgebühr bzw. Verwaltungsabgabe) verrechnet (bezahlt) werden. ---