Wann hat Ihr Wahllokal geöffnet?
Wahlsprengel 1 – Marianne Graf Volksschule Fernitz | von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Wahlsprengel 2 – Freiwillige Feuerwehr Gnaning | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Wahlsprengel 3 - Marianne Graf Volksschule Fernitz | von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Wahlsprengel 4 - Volksschule Mellach | von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Welchem Wahlsprengel Sie angehören, finden Sie auf der Wählerinformation, die Ihnen ca. zwei bis drei Wochen vor der Wahl zugesandt wird.
Bitte bringen Sie am Wahltag einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis…) und ev. die Wählerinformation mit.
Sie sind am Wahltag verhindert?
Sollten Sie am 23. März 2025 verhindert sein, steht Ihnen die Möglichkeit zur Stimmabgabe mit Wahlkarte zur Verfügung - ACHTUNG Wahlkarte bitte rechtzeitig beantragen!
Jede/r Wahlberechtigte/r kann, sofern er/sie in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, unter der Voraussetzung einer Verhinderung am Wahltag (gesundheitliche Gründe, Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt) eine Wahlkarte beantragen. Ebenso können Personen, welche infolge mangelnder Geh- oder Transportfähigkeit sowie Bettlägerigkeit eine Wahlkarte beantragen und um den Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde ansuchen.
Wie kommen Sie zu Ihrer Wahlkarte?
Schriftliche Anträge (per Post, Fax, Mail oder online z.B. www.wahlkartenantrag.at)
- zur postalischen Übermittlung der Wahlkarte
bis spätestens Mittwoch, dem 19. März 2025
Es wird darauf hingewiesen, dass bei später Beantragung eine rechtzeitige Zustellung der Wahlkarte per Post nicht gewährleistet werden kann. Daher ersuchen wir um frühzeitige Beantragung.
Haben Sie eine Wahlkarte beantragt und wird diese nicht rechtzeitig zugestellt, ist eine Stimmabgabe am Wahltag leider nicht möglich.
- zur persönlichen Übergabe bzw. Übergabe an eine bevollmächtigte Person
bis spätestens Freitag, dem 21. März 2025, 12.00 Uhr
Mündliche Anträge (persönlich!)
- bis Freitag, 21. März 2025, 12.00 Uhr im Gemeindeamt Fernitz- Mellach
Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls möglich!
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und geben Sie Ihre Stimme ab!