29.07.2024 - GR-SITZUNG BESCHLÜSSE:

Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. Juli 2024 gefassten Beschlüsse:

1)      Zweckgebundene Haushaltsrücklagen mit Zahlungsmittelreserve

Verringerung der bestehenden zweckgebundenen Haushaltsrücklagen mit Zahlungsmittelreserve durch Entnahme in Höhe von € 82.082,- im 1. Nachtragsvoranschlag 2024 für die Verteilung als Zweckzuschuss „Gebührenbremse 2023“ im Gebührenbereich „Abfallbeseitigung“.

einstimmig angenommen

2)      1. Nachtragsvoranschlag 2024

Ergebnishaushalt:

Summe der Erträge (SU21+SA01) . . . . . . . . . . . .. . . . . . . .   . . . . EUR    14.328.400,00

Summe der Aufwendungen (SU22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            EUR  - 14.541.900,00

Nettoergebnis nach Zuweisung u. Entnahme v. HH-Rücklagen:     EUR       - 213.500,00

Finanzierungshaushalt:

Summe der Einzahlungen (SU31+SU33+SU35).. . . . . . . .   . . . .    EUR    16.043.800,00

Summe der Ausgaben (SU32+SU34+SU36) . . . . . . . . . . . . . . . .    EUR  - 16.853.600,00

Geldfluss aus VA-wirksamer Gebarung SA5 - Saldo (5).. . . . . . .   EUR       - 809.800,00

Genehmigung

des Stellenplanes inkl. erfolgter Einarbeitung personaltechnischer Änderungen samt Stundenausmaß des Jahres 2024;

der Höhe des Schuldendienstes mit € 1.066.600,89 für das Haushaltsjahr 2024;

des Nachweises der Investitionstätigkeit und deren Finanzierung durch Eigenmittel bzw. mehrjährig gewährte Bedarfszuweisungen, zugesicherte Unterstützungen von kommunalen Investitionen 2023 von Seiten des Bundes sowie mittels Darlehensneuaufnahme.

Anpassung des mittelfristigen Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2024 – 2028.

einstimmig angenommen

3)      Neuaufnahme von Darlehen

für das Projekt „Generalsanierung Volksschule Mellach“ im Haushaltsjahr 2025 bei der Volksbanken AG als Bestbieter in der Höhe von € 2,5 Mio. für die langfristige sowie in Höhe von € 2,5 Mio. für die kurzfristige Finanzierung auf 10 Jahre. Für Letzteres sollen von Seiten des Landes Steiermark 50 % an Bedarfszuweisungsmitteln fließen. Genehmigung der beiden diesbezüglichen Darlehensverträge.

            einstimmig angenommen

4)      Gemeindeversicherung – Verlängerung bzw. Erweiterung

Als Erweiterung der besonderen Bedingungen für die Gemeindegesamtversicherung gilt die grobe Fahrlässigkeit in den Sparten Feuer, Sturm und Leitungswasser bis 100% der Neuwerte der vom Schaden der betroffenen Gebäude und Inhalte als mitversichert. Zudem wird der Rechtsschutz erweitert auf Grundstücke und Gebäude. Beide Erweiterungen des Versicherungsschutzes erfolgen jeweils ohne Erhöhung der Prämie. Die Bindung gegenüber der GRAWE besteht wieder für 10 Jahre.

            einstimmig angenommen

            einstimmig angenommen