21.03.2024 - GR-SITZUNG BESCHLÜSSE:

Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. März 2024 gefassten Beschlüsse:

 

1.) Rechnungsabschluss 2023

Bildung von zweckgebundenen Haushaltsrücklagen mit Zahlungsmittelreserve mittels Zuführung in Höhe von € 253.911,98.

Verringerung der bestehenden zweckgebundenen Haushaltsrücklagen mit Zahlungsmittelreserve durch Entnahme in Höhe von € 27.568,56.

Bildung von zweckgebundenen Haushaltsrücklagen ohne Zahlungsmittelreserve – Bedarfszuweisung mittels Zuführung in Höhe von € 618.510,00.

Auflösung von zweckgebundenen Haushaltsrücklagen ohne Zahlungsmittelreserve – Bedarfszuweisung durch eine Entnahme in Höhe von € 317.068,86.

Verringerung der zweckgebundenen Haushaltsrücklage ohne Zahlungsmittelreserve – Eröffnungsbilanz 2020 von derzeit € 6.826.781,54 durch Entnahme in Höhe von € 853.005,02 gem. § 192 StGHVO (Steiermärkische Gemeindehaushaltsverordnung).

Ergebnishaushalt

Summe der Erträge (SU21+SA01)                                                                            EUR  13.897.111,53

Summe der Aufwendungen (SU22)                                                                       EUR- 13.897.111,53

Nettoergebnis nach Zuweisung u. Entnahme v. Haushalts-Rücklagen:       EUR                 0,00

 

Finanzierungshaushalt

Summe der Einzahlungen (SU31+SU33+SU35)                                         EUR  13.317.775,96

Summe der Ausgaben (SU32+SU34+SU36)                                               EUR- 13.152.006,28

Geldfluss aus Voranschlags-wirks.Gebarung SA5 - Saldo (5)                EUR   + 165.769,68

 

Herrn Bürgermeister Robert Tulnik und Herrn Gemeindekassier Johann Franz wird die Entlastung erteilt.

           - einstimmig angenommen

 

2.) Raumplanung

ÖEK-Änderung 1.05 und FWP-Änderung VF 1.13 „Teichweg Süd“

Im Rahmen der beiden Änderungsverfahren soll eine Teilfläche des Grundstücks 919/2 KG 63214 Fernitz als Aufschließungsgebiet der Baugebietskategorie „Allgemeines Wohngebiet (WA(13))“ ausgewiesen werden. Gleichzeitig erfolgen die erforderlichen Anpassungen im Örtlichen Entwicklungsplan.

Behandlung der während der Auflagefrist vom 16.08.2023 bis 11.10.2023 eingelangten Stellungnahmen.

Vornahme der 5. Änderung (Plandarstellung und Wortlaut) im Örtlichen Entwicklungskonzept 1.0, VF 1.05 „Teichweg Süd“:

Eine Teilfläche des Grundstücks 919/2 KG 63214 Fernitz, in einem Ausmaß von ca. 2.085 m², wird als Gebiet mit baulicher Entwicklung „Wohnen“ festgelegt.

Eine Teilfläche des Grundstücks 919/2 KG 63214 Fernitz, im unveränderten Ausmaß von ca. 2.150 m², wird als Örtliche Vorrangzone/Eignungszone für Hochwasserrückhalteanlage (hwr, Nr. 7) festgelegt.

Im Nordwesten und Südwesten des neu ausgewiesenen Entwicklungsbereiches wird eine naturräumliche absolute Entwicklungsgrenze mit der Nr. 3 (Fehlende naturräumliche Voraussetzung) festgelegt.

Vornahme der 13. Änderung (Plandarstellung und Wortlaut) im Flächenwidmungsplan 1.0, VF 1.13 „Teichweg Süd“:

Eine Teilfläche des Grundstücks 919/2 KG 63214 Fernitz, im Ausmaß von ca. 5.188 m² (bisher ca. 3.400 m²), wird als Aufschließungsgebiet der Baugebietskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ (WA (13)) gemäß §29 (3) iVm §30 (1) Z2 StROG 2010 idF LGBl 73/2023, mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,5, unter dem Erfordernis eines Bebauungsplanes samt Aufschließungserfordernissen ausgewiesen.

Eine Teilfläche des Grundstücks 919/2 KG 63214 Fernitz, in einem Ausmaß von ca. 207 m², wird als Verkehrsfläche gem. §32 (1) StROG 2010 idF LGBl 73/2023 in einer Breite von 2,5 m ausgewiesen.

Eine Teilfläche des Grundstücks 919/2 KG 63214 Fernitz, in einem Ausmaß von ca. 2.150 m² (bisher 2.156 m²), wird als Sondernutzung im Freiland – Hochwasserrückhalteanlage (hwr, Nr. 7) gemäß §33 (3) Z1 StROG 2010 idF LGBl 73/2023 ausgewiesen.

Für die als Bauland neu ausgewiesene und unbebaute Fläche (Teilfläche von Grundstück 919/2) wird gemäß §34 (1) Z2 iVm §36 StROG 2010 idgF eine Bebauungsfrist (BF) festgelegt.

          - einstimmig angenommen

 

3.) Rechts- und Vertragsangelegenheiten

Abschluss eines Vertrages mit dem Land Steiermark über die Errichtung, Erhaltung und Finanzierung des Kalsdorfer Radweges – L312 Fernitzer Straße, km 4,250 – 5,050, GRW KVP Fernitz bis Murbrücke.

          - einstimmig angenommen

 

Abschluss eines Übereinkommens zur Grundablöse eines Gemeindegrundstückes für die Errichtung bzw. Erweiterung der Landesstraße Nr. L312 bzw. ihrer Nebenanlagen und Zufahrten im Baulos „GRW KVP Fernitz bis Murbrücke“. Die Gemeinde erhält für 99 m² Wald zu € 2,70/m² eine Ablöse in der Höhe von € 436,00 für die dauernde Inanspruchnahme.

          - einstimmig angenommen

 

Genehmigung eines Abtretungsvertrages zwischen der Gemeinde Fernitz-Mellach und den betroffenen Grundeigentümer*innen Bebauungsplan B8 „Buchkogel“ zur unentgeltlichen Übergabe der asphaltierten Verkehrsfläche inkl. Wendehammer ins Gemeindegut.

          - einstimmig angenommen

 

Übernahme der Grundstücke Nr. 1845/5 und 1845/13 der KG 63254 Mellach unter Einbeziehung von Grundstücksteilen in das öffentliche Gut der Gemeinde Fernitz-Mellach – laut Teilungsplan der INNOGEO Ziviltechniker GmbH, GZ 17920/1T vom 17.07.2023 – sowie Antrag auf Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz (Erweiterung Stolzweg).

          - einstimmig angenommen

 

4.) Finanzwirtschaft

Aufnahme von zwei Darlehen bei der Volksbank Steiermark als Bestbieter für die Sanierung der Volksschule Mellach mit einer Gesamtsumme in Höhe von € 5.050.000,--, geteilt auf einen von der Gemeinde zu tilgenden und einen weiteren die Landesmittel umfassenden Part, welchen die Gemeinde in den nächsten 10 Jahren vom Land Steiermark erhält.

          - einstimmig angenommen