19.05.2022 - GR-SITZUNG BESCHLÜSSE:

Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19. Mai 2022 gefassten Beschlüsse:

 

1.) Bebauungsplan „Fürstner Straße“

 

Behandlung der Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Fürstner Straße“, welcher sich auf die Grundstücke 437/20, 437/21, 437/22 und 437/23 der KG 63214 Fernitz erstreckt, sowie Endbeschlussfassung über den Bebauungsplan „Fürstner Straße“, erstellt vom Büro Malek Herbst Raumordnungs GmbH (Projekt-Nr. 2021/47), als verbindliche Grundlage für die Bebauung des betroffenen Areals.

 

  • einstimmig angenommen

 

2.) Auflösung der Gemeinde Fernitz-Mellach Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KG

 

Mit 31. Dezember 2022 wird die Gemeinde Fernitz-Mellach Orts- und Infrastrukturentwicklungs-Kommanditgesellschaft aufgelöst und übernimmt die Gemeinde Fernitz-Mellach alle Vermögensgegenstände mit den Aufgaben der „Errichtung, Sanierung, Erhaltung und Vermietung des Bauhofs, des Altstoffsammelzentrums und der Kompostieranlage“, „Erhaltung und Vermietung der Sportanlage“, „Sanierung, Verwaltung, Erhaltung und Vermietung des Gebäudes Kirchplatz 2“, „Teilerneuerung der Volksschule Fernitz“, „Errichtung, Erhaltung und Vermietung des Musikheims“, „Erhaltung und Verwaltung diverser Grundstücke“, „Um- und Zubau des alten Bauhofs zum Zweck der Errichtung, Erhaltung und Vermietung des Feuerwehr-Rüsthauses“ per 01. Jänner 2023.

 

  • einstimmig angenommen

 

3.) Werkvertrag für die Erbringung schulärztlicher Leistung

 

Mit Frau Dr. Pircher wird ein Werkvertrag zur Erbringung der schulärztlichen Leistungen für das Schuljahr 2022/2023 abgeschlossen.

 

  • einstimmig angenommen

 

4.) Vereinbarung mit dem Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung

 

Abschluss einer Vereinbarung mit dem Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung über die Sammlung von Restmüll, Altpapier und Biomüll.

 

  • einstimmig angenommen

 

5.) Verordnung einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung

 

Auf Grundlage eines verkehrstechnischen Gutachtens des Kuratoriums für Verkehrssicherheit wird für die Ortsgebiete Dillach, Enzelsdorf, Gnaning, Gnaning-Dorf und Mellach die Verordnung einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung erlassen – mit Ausnahme von Vorrangstraßen für das Ortsgebiet Mellach. Für das Ortsgebiet Mellach wird die Erklärung der Murbergstraße zur Vorrangstraße durch die BH-Graz- Umgebung erfolgen.

 

  • einstimmig angenommen
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