12.10.2023 - GR-SITZUNG BESCHLÜSSE:

Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 gefassten Beschlüsse:

 

1.) Nachtragsvoranschlag 2023:

Die Entnahme von zweckgebundenen Haushaltsrücklagen mit Zahlungsmittelreserve in der Höhe von € 38.700,-- vom allgemeinen Sparbuch für Wohn- und Geschäftsgebäude für deren Sanierung sowie Instandhaltungsmaßnahmen.

Einstimmiger Beschluss.

 

2.) Nachtragsvoranschlag 2023:

Ergebnishaushalt:                                                                                      

Summe der Erträge (SU21+SA0R)                           EUR    12.309.600,00

Summe der Aufwendungen (SU22)                          EUR  - 12.918.100,00

Nettoergebnis nach Zuweisung und Entnahme         EUR       - 608.500,00

von Haushaltsrücklagen                                            

Finanzierungshaushalt:

Summe der Einzahlungen (SU31+SU33+SU35)     EUR    15.837.200,00

Summe der Ausgaben (SU32+SU34+SU36)            EUR  - 16.313.700,00

Geldfluss aus voranschlagswirksamer                      EUR       - 476.500,00

Gebarung SA5 - Saldo (5)

Ergänzung des Stellenplanes um die personaltechnischen Änderungen des Jahres 2023 mit der Neuaufnahme einer Reinigungskraft und zweier Musikschullehrer sowie der Änderungen des Stundenausmaßs.

Neuaufnahme eines Darlehens für das Einzelvorhaben „PV-Anlagen“ in der Höhe von € 1.450.000,-- sowie Festetzung der Höhe des Schuldendienstes für das Haushaltsjahr 2023 mit € 971.140,77.

Nachweis der Investitionstätigkeit und deren Finanzierung durch Eigenmittel bzw. durch bereits mehrjährig gewährte Bedarfszuweisungen sowie durch zugesicherte Unterstützungen von kommunalen Investitionen 2020 und 2023 von Bund und Land, des Ökofonds sowie einer Darlehensaufnahme.

Anpassung des mittelfristigen Haushaltsplanes 2023 bis 2027.

Einstimmiger Beschluss.

 

3.) Aufnahme eines Darlehens entsprechend dem Vergabevorschlag bei der Bank Austria in der Höhe von € 1.450.000,-- zu folgenden Konditionen: Verzinsung: Bindung an den 6-Monats-EURIBOR zuzüglich eines Aufschlages in Höhe von 0,35 %; Zinssatz aus heutiger Sicht (Tag der Ausschreibung, 4.9.2023) 4,305 %. Das Darlehen wird in 15 halbjährlichen Annuitäten rückgeführt, erste Fälligkeit am 1.12.2024, die Zinsen gelangen halbjährlich gesondert zur Vorschreibung. Die Zuzählung des Darlehens ist auch in Teilbeträgen möglich, sollte das Darlehen nicht voll zugezählt werden, entstehen für die Gemeinde Fernitz-Mellach keine sonstigen Kosten. Ein Umstieg auf einen Fixzinssatz ist auch während der Darlehensphase jederzeit möglich.

Einstimmiger Beschluss.

 

4.) Änderung der Fußgänger-Zonen-Verordnung am Kirchplatz mit Erweiterung derselben an der Ostseite bis zur Einmündung in die Schulgasse sowie der Aufnahme eines Ausnahmetatbestandes: „Ausgenommen Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit“.

Einstimmiger Beschluss.

 

5.) Abschluss eines Grundabtretungsvertrages betreffend Amselweg.

Einstimmiger Beschluss.

 

6.) Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates vom 13.07.2023 hinsichtlich der Erlassung einer Verordnung zur Erklärung eines Teilabschnittes der Höhenstraße zur „Fahrradstraße“.

Einstimmiger Beschluss.

 

7.) Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.0, VF 1.05 „Stolzweg“.

Einstimmiger Beschluss.

 

8.) Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.0, VF 1.09 „Fernitzberg“.

Einstimmiger Beschluss.

 

9.) Einleitung einer Flächenwidmungsplanänderung Sondernutzung im Freiland (PV-Freiflächenanlage Lederer)

Nichtstattgabe durch den Gemeinderat.

 

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